Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-227-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.</p>.

  • A)In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.
  • B)In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen bis zu 2 erlaubnispflichtige Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.
  • C)Da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, muss das Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen mit einem Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein.

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