Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-228-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.</p>.

  • A)Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
  • B)Wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) zu verteilen.
  • C)Da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein.

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