Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-234-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier führen und mit ihnen schießen.</p> und <p>Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.</p>.

  • A)<p>Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.</p>
  • B)<p>Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf die Jagdwaffe ohne Erlaubnis auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd oder damit einhergehenden Besorgungen wie z. B. Abstecher zur Bank oder Post schussbereit führen.</p>
  • C)<p>Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier führen und mit ihnen schießen.</p>
  • D)<p>Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf nicht ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur Ausbildung von Jagdhunden in seinem Revier führen und mit ihnen schießen.</p>

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