Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-542-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert</p> und Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden.

  • A)Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten/Setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
  • B)Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden
  • C)In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert

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