Kurze Antwort
Richtig sind: Wer unbefugt in einem fremden Wald zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und <p>Wer unbefugt in einem fremden Wald Vorrichtungen, die zum Schutz verhängter Waldorte (Kulturzaun) dienen, unwirksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit</p>.
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