Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-155-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdbezirk ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.

  • A)Der Abschussplan wird allein vom Revierinhaber aufgestellt
  • B)Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
  • C)Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jägerschaftsvorsitzenden aufzustellen

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