Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-120-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang</p> und <p>Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist</p>.

  • A)<p>Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang</p>
  • B)<p>Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist</p>
  • C)Fallen für den Totfang müssen täglich zweimal - mittags und abends - kontrolliert werden
  • D)Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen

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