Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-14-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zur „Roten Liste“ ist richtig?

Kurze Antwort

Die Rote Liste ist eine fachgutachtliche Auflistung von Arten, deren Bestände gefährdet sind.

  • A)Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den Naturschutzgebieten
  • B)Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten
  • C)Die in der Roten Liste aufgeführten Tierarten dürfen nicht bejagt werden
Erklärung

Sie dokumentiert Gefährdungsgrade, hat aber keine Gesetzeskraft. Eintragungen führen nicht automatisch zu Jagdverboten, dienen jedoch als wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Regelungen.

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