Kurze Antwort
Die Rote Liste ist eine fachgutachtliche Auflistung von Arten, deren Bestände gefährdet sind.
Sie dokumentiert Gefährdungsgrade, hat aber keine Gesetzeskraft. Eintragungen führen nicht automatisch zu Jagdverboten, dienen jedoch als wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Regelungen.
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