Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-537-2026

Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Recht des Betretens der freien Natur?

Kurze Antwort

Richtig sind: Skifahren und Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen.

  • A)Skifahren
  • B)Aufstellen von Wohnwagen
  • C)Zelten
  • D)Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen

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