Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-579-2026

Welche der nachgenannten Fallenarten dürfen in Schleswig-Holstein zur Jagdausübung nicht verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Scherenfalle und Tellereisen.

  • A)Kastenfalle für Wiesel (Wiesel-Wippbrettfalle)
  • B)Kastenfalle für den Lebendfang eines Fuchses
  • C)Scherenfalle
  • D)Tellereisen
  • E)Eiabzugseisen
  • F)Schwanenhals

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