Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-50-2026

Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt und Friedhof.

  • A)Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt
  • B)Friedhof
  • C)Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen

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