Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-248-2026

Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind verboten?

Kurze Antwort

Der Schuss mit einer Büchsenpatrone im Kaliber 5,6 × 57 auf einen Frischling ist verboten.

  • A)Schuss mit Flintenlaufgeschoss auf Rehwild
  • B)Schuss mit Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling
Erklärung

Schwarzwild zählt zum übrigen Schalenwild; dafür sind Büchsenpatronen unter 6,5 mm verboten. Ein Flintenlaufgeschoss darf hingegen auf Rehwild verwendet werden.

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