Kurze Antwort
Der Schuss mit einer Büchsenpatrone im Kaliber 5,6 × 57 auf einen Frischling ist verboten.
Schwarzwild zählt zum übrigen Schalenwild; dafür sind Büchsenpatronen unter 6,5 mm verboten. Ein Flintenlaufgeschoss darf hingegen auf Rehwild verwendet werden.
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