Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-518-2026

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Schleswig-Holstein nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Europäischer Nerz und Saatkrähe.

  • A)Marderhund
  • B)Mauswiesel
  • C)Europäischer Nerz
  • D)Luchs
  • E)Saatkrähe
  • F)Rabenkrähe

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