Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-522-2026

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Schleswig-Holstein nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Biber und Kormoran.

  • A)Iltis
  • B)Biber
  • C)Wanderfalke
  • D)Hohltaube
  • E)Kormoran
  • F)Graureiher

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