Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-524-2026

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Schleswig-Holstein nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zwergtaucher und Kiebitz.

  • A)Zwergtaucher
  • B)Murmeltier
  • C)Sumpfbiber (Nutria)
  • D)Waldschnepfe
  • E)Kiebitz
  • F)Haubentaucher

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