Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-213-2026

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Feldhase
  • B)Schwarzwild
  • C)Fasan
  • D)Wildkaninchen

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten