Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-585-2026

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Schleswig-Holstein ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nutria und Jungwaschbär.

  • A)Nutria
  • B)Lachmöwe
  • C)europäischer Nerz (Jungnerze)
  • D)Jungwaschbär

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