Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-584-2026

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Schleswig-Holstein mit Ausnahme des für die Aufzucht notwendigen Elterntieres ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Frischling.

  • A)Fuchs
  • B)Mauswiesel
  • C)Rabenkrähe
  • D)Frischling

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