Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-96-2026

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Maiglöckchen.

  • A)Seidelbast
  • B)Frauenschuh
  • C)Maiglöckchen
  • D)Türkenbund
  • E)Arnika

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