Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-47-2026

Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?

Kurze Antwort

Richtig ist: behördliche Schießerlaubnis.

  • A)Kleiner Waffenschein
  • B)behördliche Schießerlaubnis
  • C)Waffenbesitzkarte

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