Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-564-2026

Welche Haarwildarten fallen unter den Schutz der Bundeswildschutzverordnung?

Kurze Antwort

Richtig sind: Steinwild und Schneehase und Murmeltier und Seehund.

  • A)Steinwild und Schneehase
  • B)Mauswiesel und Marderhund
  • C)Murmeltier und Seehund

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