Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-37-2026

Welche Institution ist für die Abrundung eines Jagdbezirks zuständig?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagdbehörde.

  • A)der Gemeindedirektor
  • B)die Jagdgenossenschaft
  • C)die Jagdbehörde

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