Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-348-2026

Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?

Kurze Antwort

Richtig sind: Patronenmunition und hülsenlose Munition.

  • A)Patronenmunition
  • B)hülsenlose Munition
  • C)Munition für Druckluftgewehre im Kaliber 4,5 mm

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