Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-321-2026

Welche Schusswaffen zählen zu den „verbotenen Waffen“?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vorderschaftrepetierflinten bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde und Schießkugelschreiber.

  • A)Vorderschaftrepetierflinten bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde
  • B)Betäubungsgewehre
  • C)Schießkugelschreiber

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