Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-31-2026

Welche Tierart unterliegt nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Waschbär und Mink.

  • A)Waschbär
  • B)Bisam
  • C)Wanderratte
  • D)Mink

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten