Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-278-2026

Welche Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen bei Drückjagden in das Treiben hinein?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist</p>.

  • A)Die Schützen dürfen in das Treiben nach eigenem Ermessen hineinschießen
  • B)<p>Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist</p>
  • C)Das Hineinschießen in das Treiben ist ausnahmslos verboten

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