Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-243-2026

Welche Wildart darf (ohne Ausnahmegenehmigung) nicht mit der Falle bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Rabenkrähe.

  • A)Rabenkrähe
  • B)Marderhund
  • C)Baummarder

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