Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-95-2026

Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten.

  • A)Jagdschutzberechtigten
  • B)Dem Jagdgenossenschaftsvorsitzenden
  • C)Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten
  • D)Spaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten

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