Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-54-2026

Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?

Kurze Antwort

Richtig sind: die Jagdausübung ist verboten und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd.

  • A)die Jagdausübung ist verboten
  • B)in befriedeten Bezirken ruht die Jagd
  • C)befriedete Bezirke dürfen von Jägern in Jagdausrüstung betreten werden

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken? | Jägerprüfung Schleswig-Holstein – GrünesAbi | GrünesAbi