Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-73-2026

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche</p>.

  • A)nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen
  • B)der Mehrheit aller Jagdgenossen
  • C)<p>der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche</p>

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