Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-111-2026

Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses</p>.

  • A)<p>gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses</p>
  • B)Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden
  • C)gegenwärtiger rechtswidriger Angriff

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