Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-8-2026

Wem gehören die sich in Freiheit befindlichen wildlebenden Tiere?

Kurze Antwort

Richtig ist: niemandem.

  • A)dem Jagdausübungsberechtigten
  • B)dem Grundstückseigentümer
  • C)niemandem

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