Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-10-2026

Wem steht das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: dem Jagdausübungsberechtigten.

  • A)dem Jagdausübungsberechtigten
  • B)jedermann
  • C)keinem

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