Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-36-2026

Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: den Ländern.

  • A)der Bundesrepublik Deutschland
  • B)dem Jagdnachbarn mit der größten Grenzfläche
  • C)den Ländern
  • D)den Bezirksverwaltungen der gemeindefreien Gebiete

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