Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-6-2026

Wem steht das Jagdrecht zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden.

  • A)dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden
  • B)dem Pächter und Bewirtschafter der Landflächen
  • C)den Gebietskörperschaften

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