Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-88-2026

Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.</p> und Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.

  • A)<p>Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.</p>
  • B)<p>Der Ehepartner eines Erlaubnisinhabers, wenn er dessen Waffen weisungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert.</p>
  • C)Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.

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