Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-365-2026

Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte (ausgenommen Jäger und Büchsenmacher)?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt.</p> und <p>Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung bzw. Lagerung übernimmt.</p>.

  • A)Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt.
  • B)Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend für einen Zeitraum von weniger als einem Monat von einem Berechtigten leiht.
  • C)Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung bzw. Lagerung übernimmt.

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