Kurze Antwort
Richtig sind: Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt. und <p>Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.</p>.
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