Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-364-2026

Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig sind: Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt. und <p>Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.</p>.

  • A)Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt.
  • B)Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.
  • C)Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.

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