Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-445-2026

Wer darf, falls nicht anders bestimmt, bei der Nachsuche vor dem gestellten Wild den Fangschuss geben?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Hundeführer.

  • A)der Jagdausübungsberechtigte
  • B)jeder vorgestellte Schütze
  • C)der Hundeführer

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