Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-11-2026

Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Der Spaziergänger, der es findet
  • B)Der Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte
  • D)Der Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen

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