Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-1-2026

Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Jede Person
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird

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