Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-66-2026

Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn die Jagd- genossenschaft durch einen angestellten Jäger die Jagd selbst verwaltet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdgenossenschaft.

  • A)Die Jagdgenossenschaft
  • B)Der angestellte Jäger
  • C)Die Gemeinde
  • D)Jeder Jagdgast

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