Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-97-2026

Wer kann einem Jagdgast eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)die Jagdgenossenschaft, die ihr Jagdausübungsrecht verpachtet hat
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)die Jagdbehörde

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