Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-369-2026

Wer schießt im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.

  • A)Jeder, der in der Öffentlichkeit seine Waffe lädt.
  • B)Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.
  • C)Jeder, der mit einem Schaftböller (ähnlich wie ein Vorderlader zu handhaben) in der Öffentlichkeit böllert.

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