Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-458-2026

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und dem damit verbundenen Erwerb einer Schusswaffe nach dem 06.07.2017)?

Kurze Antwort

Richtig ist: In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.

  • A)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.
  • B)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
  • C)In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A der Norm VDMA 24992.

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