Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-152-2026

Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen verschießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf dafür zugelassenen Schießständen.

  • A)Auf dem eigenen Grundstück.
  • B)Auf dafür zugelassenen Schießständen.
  • C)Nirgends, das ist gesetzlich verboten.

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