Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-70-2026

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 1. und In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0.

  • A)<p>In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelverschluss, sofern sich keine dazu passende Munition im Behältnis befindet.</p>
  • B)In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 1.
  • C)In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0.

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