Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-470-2026

Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr (.22 l.r.) schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf dafür zugelassenen Schießstätten.

  • A)Im Wald.
  • B)Außerhalb des befriedeten Besitztums.
  • C)Auf dafür zugelassenen Schießstätten.

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