Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-165-2026

Wo darf Munition erlaubnisfrei erworben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf dem Schießstand (sofortiger Verbrauch).

  • A)Beim Schützenfest.
  • B)Auf dem Schießstand (Jahresbedarf).
  • C)Auf dem Schießstand (sofortiger Verbrauch).

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