Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-422-2026

Wo dürfen Sie mit Druckluftwaffen, die das Zeichen „F im Fünfeck“ tragen, schießen?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können.</p> und Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.

  • A)<p>In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können.</p>
  • B)In einem verlassenen Steinbruch (kein Geschoss kann das Gelände verlassen).
  • C)Nur auf zugelassenen Schießständen.
  • D)Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.

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